Allgemeine Geschäftsbedingungen

intos AGB / Stand 1.01.2006 zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmern

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der intos GmbH bestätigt worden sind.

 

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die intos GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

Die intos GmbH behält sich vor einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.

Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der intos GmbH zumutbar sind.

Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/ Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

 

Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen sind 50% des Gesamtbetrages vorab zu leisten, und 50% bei Versandbereitschaft. Für Falsch-, Fehlbestellungen und Bestellungen die nicht der Spezifizierung des Endkunden entsprechen oder vom Endkunden falsch spezifiziert wurden, hat der Käufer sämtliche Kosten zu tragen.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Bar- Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.

Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, wie Installationskosten, Inbetriebnahme, Versandkosten, Verpackungskosten, Versicherung, L/C, Prüf- und Konsulatskosten, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die intos GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die intos GmbH zur Preisanpassung.

 

Liefer- und Leistungszeit

Grundlage der intos GmbH Lieferbedingungen sind die „Allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse der Elektroindustrie“.

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur ab technisch- und kaufmännisch geklärtem Bestelleingang. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die intos GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der intos GmbH nachzuweisen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die intos GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungsverzögerung durch Gründe, die nicht von der intos GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die intos GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

Bei Lieferverzug den die intos GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

 

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der intos GmbH verlassen hat. Die intos GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware begehrt.

Bei Sendungen an die intos GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der intos GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme Bar, Nachnahme Verrechnungsscheck, Überweisung ohne Skontoabzug zahlbar.

Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der intos GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die intos GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der intos GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der intos GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die intos GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der intos GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt ist die intos GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die intos GmbH ist berechtigt Forderungen abzutreten.

 

Vorauszahlungen

Fordert unser Lieferant Vorauszahlungen, sind diese zeitgleich ebenfalls vom Käufer zu entrichten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die intos GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehende Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung der Saldovorträge. Be- oder Verarbeitung der von der intos GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der intos GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die intos GmbH erwachsen können.

Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die intos GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren.

Wird von der intos GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die intos GmbH. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die intos GmbH ab. Die intos GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der intos GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks – ist die intos GmbH berechtigt, ohne vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der intos GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die intos GmbH zurückzusenden.

In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die intos GmbH liegt – sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die intos GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

 

Gewährleistungen

Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der intos GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.

Die Gewährleistungspflicht der intos GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu.

Für Warenrücksendungen in anderen als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.

Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar.

Der Käufer muss der intos GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die intos GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden, mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die

Technik der intos GmbH zu senden.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die intos GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so

ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

 

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

 

Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die intos GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der intos GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden ausgeschlossen.

Soweit der Käufer als Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Datenschutz

Die intos GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese dem Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

 

Haftung

intos GmbH haftet nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten und Informationen.

 

Export

Wir weisen daraufhin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für die zur Ausfuhr bestimmten Güter in kritische Länder wird jeweils eine Ausfuhrgenehmigung nach der Außenwirtschaftsverordnung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von intos GmbH eingeholt.

 
intos überzeugt durch: QUALITÄT - SERVICE - LEISTUNG - KOMPETENZ - ZUVERLÄSSIGKEIT - FLEXIBILITÄT
 
 
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